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Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)

Wir bieten allen – anerkannten – Pflegebedürftigen ein breit gefächertes Leistungsspektrum an. Gemeinsam schnüren wir ein individuelles Leistungspaket, das Ihren Wünschen entspricht und optimal auf Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten. Wir rechnen direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Bei diesem weitläufig bekannten Leistungsanspruch, den Pflegebedürftige ab Pflegegrad II haben, geht es – wie der Name sagt – voranging darum, die Pflegeperson zu entlasten – hierfür stehen wir tatkräftig an Ihrer Seite.

 

Betreuung

Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit stehen Betroffene und Angehörige häufig vor dem Thema der „rechtlichen Betreuung“ – hierauf sind wir spezialisiert. Mit Rat und Tat stehen wir Kundinnen und Kunden – neutral – zur Seite. Aufklärung im Vorfeld ist hier besonders wichtig. Sprechen Sie uns gerne an.

Selbstverständlich sind wir auch in allen weiteren Pflegeangelegenheiten für Sie da. Weitere Informationen sowie ein individuelles Angebot erhalten Sie auf Anfrage. Allgemeine Informationen können Sie auch dem Internetauftritt des Bundesministerium für Gesundheit entnehmen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de).

 

 

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

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Kontaktieren Sie uns…

An Ihrer Seite, wenn´s drauf ankommt...

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